Absolutes Park- und Halteverbot, ausser in den angegebenen Zeiten, dann gilt nur das Parkverbot.
Und sonst so?
Ausnahmen gelten aber nicht. Also, es ist eine Ausnahme von Ausnahmen?!
Meine Interpretation, keine Gewähr:
Absolutes Park- und Halteverbot gilt zu jeder Zeit; aber es gibt die Möglichkeit eine Ausnahmebewilligung zu erhalten, dann gilt das nicht mehr für die Person mit dieser Ausnahmebewilligung.
Mit der Ausnahmebewilligung gilt statt dessen das Parkverbot zu den angegebenen Zeiten.
Oder Andersrum:
Ohne Ausnahmebewilligung darfst du da niemals mit einem Fahrzeug halten.
Mit Ausnahmebewilligung darfst du da immer halten und außerhalb der aufgelisteten Zeiten sogar Parken.
Nach dem dritten mal nochmal drüber Nachdenken und Editieren komme ich zu dem Schluss, dass Straßenschilder dringend klarere
ScopingAnwendungsbereichs-Regeln brauchen.Ich würde behaupten, dass weder das eine noch das andere stimmt. An dieser Stelle darfst du zu den angegebenen Zeiten halten aber niemals parken. Wenn Du eine Ausnahmebewilligung hast, gilt genau das selbe.
Der Hinweis “auch mit Ausnahmebewilligung” bezieht sich auf den gesamten Inhalt des Schildes, sonst müsste kenntlich gemacht werden, das er sich nur auf einen bestimmten Teil bezieht.An dieser Stelle darfst du zu den angegebenen Zeiten halten aber niemals parken. Wenn Du eine Ausnahmebewilligung hast, gilt genau das selbe.
So ist es! An dieser Stelle im Stadtzentrum sind im Gehweg zwei Liften eingebaut, um einen Supermarkt zuliefern. Die Stadtverwaltung verkauft Ausnahmenbewilligung für Lieferdienste. Aber, diese gilt hier nicht. Dort können nur noch die vier oder fünf Lieferwagen für den Supermarkt parken.
Dort können nur noch die vier oder fünf Lieferwagen für den Supermarkt parken.
Haben die dann eine Super-Duper-Extra-Ausnahmebewilligung?
Ich gehe in dieser Richtung aus. Die Schilder sind neu und es kam immer wieder zu Konflikten zwischen die Lieferwagen (LKWs) für den Supermarkt und anderen Strassenbenützer.
Ich bin wohl nicht schlau genug für deutsche Schilder.
Das haben die Eidgenossen verbrochen
Danke für die Aufklärung
Das ist kein Schild aus Deutschland